Geschäftsbedingungen

 
  1. Falls keine gesonderte Auftragsbestätigung erteilt wird, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
  2. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Zahlung erfolgt durch Abbuchungs- oder Überweisungsverfahren oder Barzahlung bei Lieferung. Auf die Preise der angebotenen Ware wird die zurzeit gültige Mehrwertsteuer erhoben. Bei Zahlungseinstellung und Konkurs/Insolvenz werden unsere Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen sind wir nicht verpflichtet, Leistungsvergütungen, gleich welcher Art, zu gewähren.
  3. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht dann an den Käufer über, wenn der Kaufpreis einschließlich aller Nebenforderungen für sämtliche Lieferungen unserer Firma gezahlt worden ist. Diese Waren sind getrennt von anderen Waren derart aufzubewahren, dass sie jederzeit als die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren kenntlich sind. Die Waren dürfen vom Käufer weder verpfändet noch zur Sicherung Dritter übereignet werden. Der Käufer hat uns Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort mitzuteilen und unser Eigentumsrecht schriftlich geltend zu machen. Verletzt der Käufer eine dieser Vereinbarungen, so haben wir das Recht, unsere gesamte Forderung für fällig zu erklären und sofortige Zahlung zu verlangen. Das Eigentum geht nach Erfüllung aller Ansprüche einschließlich Nebenforderungen, auch aus künftigen Lieferungen, über. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten.
  4. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt unverbindlich. Bei Eintreten von Umständen, die wir nicht vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, steht es uns frei, die Lieferung um die Zeit der Behinderung zu verschieben oder ganz oder teilweise zu streichen oder aber von dem Angebot ganz oder teilweise zurückzutreten. Ursächlicher Zusammenhang muss nicht nachgewiesen werden. Als ein nicht von uns zu vertretender Umstand ist auch anzusehen, wenn ohne unser Verschulden uns oder unseren Lieferanten die Lieferung dauern oder zeitweise unmöglich oder nur unter Verlust möglich ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu prüfen und auf seinen ordnungsgemäßen Inhalt zu untersuchen. Etwaige Mängelrüge ist unverzüglich geltend zu machen. Jede Abweichung von der im Ablieferungsschein bezeichneten Menge ist dem letzten Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf der Empfangsquittung zu vermerken. Schadenersatzansprüche, Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien ausschließlich Rheine. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.
 
 
 
zurück nach oben
realisiert von bekalabs Webmedien mit editly.